Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) Der Tierbesitzer oder eine durch den Eigentümer des Tieres bevollmächtigte Person versichert, die AGB`s der Katzenpension gelesen zu haben und diese anzuerkennen und einzuhalten. Bei Nichteinhaltung erfolgt keine Aufnahme des Tieres. 1.) Bei Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages pro Katze innerhalb einer Woche fällig. 2.) Bei Rücktritt oder bei Nichtaufnahme der Katze wegen Nichteinhaltung der AGB`s  durch den Katzenbesitzer erfolgt keine Rückerstattung der Anzahlung. 3.) Der Restbetrag ist bitte am Abgabetag mitzubringen. 4.) Wird die Katze vorzeitig durch den Besitzer abgeholt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Pensionskosten. 5.) Ein Anspruch auf Verlängerung der Pensionszeit besteht nicht. Jedoch kann nach vorheriger Absprache eine Verlängerung erfolgen, wenn das gebuchte Zimmer noch verfügbar ist. 6.) Der Tierbesitzer erklärt, dass das in die Katzenpension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. 7.) Der Tierbesitzer erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass das eingebrachte Tier frei von akuten oder chronischen Erkrankungen (z.B. Erkältung), Allergien und Parasiten ist. 8.) Katzen müssen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut geimpft sein, ein vollständiger (auch die Grundimmunisierungen müssen nachgewiesen werden) gültiger Impfpass ist vorzulegen. Alle Impfungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein, müssen aber mindestens 14 Tage vor dem Pensionsaufenthalt durchgeführt worden sein. Frisch geimpfte Katzen können leider nicht aufgenommen werden. Eine Flohprophylaxe und Entwurmung ist spätestens 3 Tage vor dem Pensionsaufenthalt durchzuführen. Zur Entwurmung z.B. „Profender Spot-on“(schützt vor allen im Magen-Darmtrakt vorkommenden Würmern). Zur Flohprophylaxe z.B. „Frontline Spot-on“. Bitte bringen Sie die gebrauchten Verpackungen als Nachweis mit. Der Impfausweis ist während des Aufenthaltes in meiner Pension zu hinterlegen. 9.) Es werden nur sterilisierte oder kastrierte Katzen aufgenommen. 10.) Für Tiere, welche während der Unterbringung eine tierärztliche Versorgung oder Behandlung benötigen, handelt die Katzenpension im Auftrag des Tierbesitzers, welcher die vollen Gebühren für Tierarzt, Tierklinikunterkunft, Medikamente usw. trägt. Diese sind am Tag der Abholung des Tieres zu begleichen. 11.) Die Katzenpension behält sich vor, auch bei Verdacht auf eine Krankheit des Tieres, dieses tierärztlich untersuchen zu lassen. Die Kosten und anfallenden Folgekosten hierfür werden im vollen Umfang vom Tierbesitzer übernommen. Zusätzlich wird eine Fahrkostenpauschale je Tierarztbesuch in Höhe von 10,00 € erhoben Bei einer notwendigen Medikamenteneingabe wird pauschal 1,00 € pro Tag und Katze berechnet. 12.) Beim Todesfall eines Tieres handelt die Katzenpension nach den hierfür bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die anfallenden Kosten hierfür werden vom Tiereigentümer übernommen. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Tierbesitzers besteht nicht. 13.) Der Tierbesitzer erklärt sich damit einverstanden, während des Aufenthaltes seines Tieres jederzeit telefonisch erreichbar zu sein. Eine Person seines Vertrauens, welches das Tier kennt, kann als Ansprechperson genannt werden. 14.) Sollte in einer Ausnahmesituation oder in einem Notfall weder der Tierbesitzer noch seine Person des Vertrauens erreichbar sein, trifft die Katzenpension die nötige Entscheidung zum Wohle des Tieres. Hierbei entstehende Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen. 15.) Die Katzenpension übernimmt keine Haftung für während und nach dem Aufenthalt auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Tieres, soweit dies nicht durch grob fahrlässiges Verhalten der Katzenpensionsbesitzer verursacht worden ist.